Project Description

Wege zur Kooperation

Die moderne Vergleichsverhandlung im streitigen Zivilverfahren

Letzten Endes ist es ein Beispiel für die angewandte integrierte Mediation. Arthur Trossen, der Autor zeigt, wie aus einem streitigen Verfahren eine kooperative, ja sogar konsensuale Lösung entstehen kann.

Arthur Trossen „Wege zur Kooperation- Die moderne Vergleichsverhandlung im streitigen Zivilverfahren“ 2. Auflage 2011, Schriftenreihe Mediation, Win – Management GmbH- Einband – flex. (Paperback), ISBN 978-3-9813854-1-0 Verlag, ca. € 15,00 also – gleich ob in der Rolle des Richters oder Rechtsanwalts- nicht einen Weg zeigen lassen, wie mit scheinbar kleinen Interventionen das Verfahren einen ganz anderen Verlauf nimmt? Nicht zuletzt die Parteien haben ihren Seelenfrieden (wieder). Das Werk „Wege zur Kooperation- Die moderne Vergleichsverhand- lung im streitigen Zivilverfahren“ aus der Schriftenreihe Mediation ist in der 2. Auflage erschienen und praktischerweise als Druckerzeug- nis und als ebook erhältlich. Der Autor Arthur Trossen, vormals als Wirtschaftsstaatsanwalt tätig, ist selbst Richter und kennt aus ei- gener Erfahrung die Verfahren, in denen es nicht oder nicht mehr um die Sachauseinandersetzung geht, sondern in denen ein Konflikt der Parteien zugrunde liegt, der sie daran hindert, miteinander über- haupt zu reden, gar zu verhandeln und sich zu einigen. Der Vergleich, der scheitert Oftmals zeichnen sich diese Ver- fahren dadurch aus, dass, selbst wenn die beteiligten Juristen, also die Rechtsanwälte ggfls. mit Unterstützung des Richters, nach intensiven Verhandlungen einen – aus wirtschaftlicher und juristischer Sicht – ausgewogenen Vergleich erarbeitet haben, der Vergleichsschluss an einer winzi- gen, für die anderen Beteiligten nicht nachvollziehbaren Kleinig- keit scheitert. Diese Fälle wachsen zu sogenannten „Gürteltieren“ oder „Ekelakten“ heran, von de- nen sich die beteiligten Juristen ab einem bestimmten Punkt nur noch kopfschüttelnd abwenden können, weil das Verfahren nicht „ver- nünftig“ beendet werden kann. Die Gebühren, die der Mandant an seinen Rechtsanwalt zahlt, wer- den in solchen Fällen hinter vor- gehaltener Hand nicht selten als „Schmerzensgeld“ bezeichnet. „Kleine“ Intervention mit großer Wirkung Die Begrifflichkeit entlarvt es: solche Verfahren kosten Nerven, Zeit und damit Geld. Warum sich www.kanzlei-kern.org  Der Weg zur Lösung Arthur Trossen, Begründer des sog. Altenkirchener Modells und der integrierten Mediation, zeigt mit „Wege zur Kooperation- Die moderne Vergleichsverhandlung im streitigen Zivilgerichtsverfah- ren“ den Weg aus der scheinbar ausweglosen Situation. Ursachenanalyse Hierbei geht der Autor so vor, dass der Leser den maximalen Lernef- fekt erzielen kann, und beginnt mit einer Bestandsaufnahme und – analyse: Die Ursachen, die zu der verfah- renen Situation geführt haben, in der ein Verhandeln oder gar eine Einigung nicht mehr möglich sind, werden offengelegt: die dem Ge- richtsverfahren systemimmanente Rollenverteilung und Struktur, das Rollenverständnis der beteiligten Richter, Rechtsanwälte und Par- teien, psychologische, strategische und systemische Hintergründe so- wie die rechtlichen Basics, die auch den Rahmen für die Vergleichsver- handlungen vorgeben. Allein der Erkenntnisgewinn über diese Hin- tergründe und Zusammenhänge, welche Faktoren eine Rolle spielen, macht die Broschüre wertvoll und lesenswert. Konsensvergleich: Der Weg zurück in die Vergleichsverhandlung Sehr geschickt fokussiert der Autor dann das angestrebte Ziel, nämlich den Weg zurück in die Vergleichs- verhandlung und in den das Ver- fahren beendenden Vergleich, und definiert es: erst wenn das Ziel ein- deutig und klar ist, kann der Weg dorthin beschritten werden. Das allgemein herrschende Verständnis von Vergleich, nämlich „ein Ver- gleich ist ein Kompromiss, und ein Kompromiss ist (erst) dann per- fekt, wenn beide Parteien unzufrie- den sind“ wird analysiert und aus den verschiedensten Blickwinkeln durchleuchtet, nicht nur juristisch, sondern z.B. auch aus psychologi- scher Sicht. Das Spektrum, was ein Vergleich eigentlich ist und was ein Vergleich wirklich leisten kann -und sollte, damit er hält, also Bestand hat- wird erweitert. Der Autor führt zur Erläuterung der Spektren, also Vergleich als Kom- promiss und Vergleich als Konsens der Parteien, einen neuen Begriff, den des Konsensvergleichs, ein. Dieser veranschaulicht und ver- deutlicht die Bandbreite. Nachdem die Ist-Situation der Ideal-Situati- on gegenüber gestellt wurde, geht es dem Autor darum, den Weg dorthin zu weisen: Wie führe ich die Parteien weg von der Konfron- tation hin zur Kooperation? Maßnahmen und Interventionstechniken Der Autor beschreibt die zur Verfü- gung stehenden Techniken. Hierbei handelt es sich u.a. um psychologi- sche und kommunikationspsycho- logische Maßnahmen und Inter- ventionstechniken, die nicht dem Mediationsverfahren vorbehalten sind. Dabei beschränkt er sich nicht darauf aufzuzeigen, welche Techniken es gibt, sondern auch, wie sie wirken, welche Methodik zugrunde liegt, und warum, also vor welchem wissenschaftlichen Hintergrund, sie wirken. Darauf aufbauend werden die An- wendungsmöglichkeiten dieser Techniken beschrieben, die Takti- ken und die Strategien erläutert. Handlungsspielräume erweitern Mit seiner Darstellung erweitert der Autor nicht nur das Bewusst- sein, sondern konkret den Akti- onsradius des Richters und der Rechtsanwälte, ohne dass diese ihre Rollen oder gar das zivilge- richtliche Verfahren verlassen müssten, denn er führt ihnen ihren eigentlichen Handlungsspielraum, der –und das zeigt das Vorliegen solcher eskalierten Verfahren- zu selten wirklich ausgenutzt wird, vor Augen. Bildhaft und anschau- lich beschriebene Beispielsfälle aus der Praxis begleiten die sehr gut verständlichen Ausführungen. Fazit Zusammengefasst ist zu sagen, dass hiermit ein Werk vorliegt, dass unbedingt zu empfehlen ist, denn der Umgang mit schwierigen Konfliktsituationen betrifft Rich- ter wie Interessenvertreter- auch außerhalb des Gerichtssaals. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht www.kanzlei-kern.org
Andrea Kern, Kanzlei Kern